Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Arbeitsmittel
Für die Ausführung des Auftrages wird die Beauftragte für die Dauer des Auftrags ihren privaten Laptop benutzen. Sollte der Zugriff via VPN erfolgen stellt der Auftraggeber sicher, dass die Beauftragte für einen Fernzugriff auf die Software berechtigt wird, um den Auftrag ausführen zu können.
2. Bezahlung
Die Vergütung erfolgt nach Aufwand mit einem im Vorfeld definierten Stundenansatz inkl. MWST. Die Beauftragte übermittelt dem Auftraggeber jeweils Ende Monat eine detaillierte Abrechnung der geleisteten Stunden. Die Rechnung ist jeweils innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
3. Geheimhaltungserklärung/Datenschutz/Auftragsdatenverarbeitungsvertrages
Die Beauftragte stellt sicher, dass die einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetzgebung eingehalten werden und sie schützt die Daten angemessen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte. Die Beauftragte stellt sicher, dass sie über eine HIN-verschlüsselte E-Mail-Adresse verfügt, um die Diktate vom Auftraggeber verschlüsselt empfangen zu können. Sie bearbeitet die vertraulichen Informationen ausschliesslich zu dem im Auftrag vorgesehen Zweck und darf sie nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers Dritten zugänglich machen. Sie verpflichtet sich weiter, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, um einen Zugang unbefugter Personen zu vertraulichen Informationen (einschliesslich den ihr Verfügung gestellten Zugangsdaten und Passwörter) oder deren Verlust zu verhindern. Sämtliche Unterlagen und Dokumente mit vertraulichen Informationen sind nach Beendigung des Auftrags zu vernichten oder zu löschen.
Die Beauftragte nimmt zur Kenntnis, dass die von ihr bearbeiteten Informationen dem Berufsgeheimnis gemäss Art. 321 Abs. 1StGB unterliegen und sie als Hilfsperson von Ärztinnen und Ärzten zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Die Offenbarung eines ihr im Rahmen dieses Auftrags anvertrauten oder von ihr wahrgenommenen Geheimnisses wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die Verletzung des Berufsgeheimnisses ist auch nach Beendigung des Auftrags strafbar.
Die Beauftragte verpflichtet sich, sämtliche Geschäfts- und Berufsgeheimnisse sowie sämtliche weitere Geheimnisse, von denen sie im Zusammenhang mit dem Auftrag direkt oder indirekt Kenntnis erhält, vertraulich zu behandeln. Sie trifft alle erforderlichen Massnahmen, um deren Kenntnisse und Bearbeitung durch Dritte zu verhindern.
Die Beauftragte ist zur Verschwiegenheit über betriebliche Angelegenheiten verpflichtet. Sie hat über die durch ihre Tätigkeit in Erfahrung gebrachte Sachverhalte gegenüber nicht befugten Personen Stillschweigen zu bewahren, diese nicht zu verwerten oder selbst zu nutzen soweit diese vertraulicher Natur sind.
Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Auftrages bestehen.